
Geschäftsgrundsätze für das Ethikmanagement bei der Unternehmensgruppe Wiebe
1. Leitbild
Die Unternehmensgruppe Wiebe ist ein in mehreren Generationen gewachsener, mittelständischer Familienbetrieb mit verschiedenen Unternehmen unterschiedlicher Arbeitsbereiche der Baubranche. Diese sind unter der Dachgesellschaft der Wiebe Holding zusammengefasst.
In dem Bestreben, eine einheitliche Unternehmenskultur zu erhalten und fortzuführen, gilt das Interesse der Eignerfamilie und der Mitarbeiter, ein leistungsstarkes, stabiles und sozial verantwortungsbewusstes Unternehmen zu entwickeln.
In diesem Sinne sind alle Mitarbeiter der Unternehmensgruppe Wiebe zu einem offenen, ehrlichen, fairen und vertrauenswürdigen Umgang mit Auftraggebern, Geschäftspartnern, Nachunternehmern und untereinander verpflichtet.
Den Wertmaßstäben unserer Gesellschaft, den Grundsätzen ordentlicher Kaufmannschaft und dem technischen Fortschritt zum Wohlergehen aller wird so effektiv Rechnung getragen.
Diese Kultur verantwortungsvollen, unternehmerischen und sozialen Handelns wird durch die Ethikrichtlinie und die Verfahrensweisen bei ihrer Umsetzung präzisiert.
2. Ethikrichtlinie
Die Ethikrichtlinie soll als Orientierungsrahmen ein integeres Geschäftsverhalten nachhaltig sicherstellen und enthält klare Verhaltensregeln, nach denen wir unser Handeln und unsere Entscheidungen ausrichten.
Die Ethikrichtlinie behandelt bezogen auf das unternehmerische, firmenspezifische Verhalten fünf Bereiche:
Die formulierten Regeln sollen ständiger Appell und Anreiz für ein wertorientiertes Verhalten sein. Bestandteil der Ethikrichtlinie sind die Hinweise zur Umsetzung, die für bestimmte Bereiche zugleich auch verständliche, eindeutige Grenzen aufzeigen und ihre Einhaltung verbindlich einfordern.
Die Zusammenarbeit miteinander ist geprägt von einem gegenseitigen respektvollen, vertrauensvollen Umgang und der Akzeptanz auch anderer Meinungen. Unsere Kommunikation ist stets offen und ehrlich. Wir stellen ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung oder Belästigung sicher. Geschäftsinformationen und Betriebsgeheimnisse behandeln wir sensibel und vertraulich.
Wir überzeugen im Wettbewerb durch
professionelles Verhalten und
qualitätsgerechte Arbeit.
Wir stellen in keiner Phase der
Zusammenarbeit persönliche Vorteile
oder Zuwendungen in Aussicht.
Alle Dokumente und Unterlagen werden
pflichtgemäß erstellt und aus
unlauteren Gründen nicht verändert,
vernichtet oder anderweitig manipuliert.
Verträge werden realistisch, eindeutig
und im gegenseitigen Einvernehmen
vereinbart. Der Umgang erfolgt stets im
Sinne einer gleichen,
partnerschaftlichen und fairen Weise.
Alle Mitarbeiter lehnen Geld,
Wertgeschenke oder sonstige
Zuwendungen ab, wenn damit nur der
Anschein erweckt wird, unsere
Entscheidung würde beeinflusst bzw.
das Maß überschreitet übliche
Größenordnungen und Anzahl normaler
geschäftlicher Beziehungen.
Handlungen und Entscheidungen sind
frei von sachfremden Argumenten und
persönlichen Interessen. Private und
persönliche Belange werden stets
getrennt.
Mögliche Interessenkonflikte (bspw.
Verwandtschaft), die unsere Objektivität
beeinflussen könnten, werden
möglichst vermieden, ansonsten offen
gelegt.
In der Zusammenarbeit mit den Behörden beachten wir die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften und arbeiten aktiv mit ihren Vertretern zusammen.
Alle Mitarbeiter achten die
Menschenrechte, nationalen Gesetze,
Verordnungen und Religionen.
Unethische oder illegale
Geschäftspraktiken werden abgelehnt.
Die Gewährleistung sicherer, umweltund
gesundheitsverträglicher
Arbeitsbedingungen ist eine stete
Aufgabe und Verpflichtung.
Die Ethikrichtlinie gilt für alle Mitarbeiter
der Unternehmensgruppe und ihrer
verbundenen Unternehmen.
Nachunternehmer und Lieferanten
werden durch entsprechende,
ausdrückliche Hinweise oder
Vertragsformulierungen ebenfalls
einbezogen.
Die Richtlinie wird mit Datum ihrer
Veröffentlichung für alle Mitarbeiter der
Unternehmensgruppe Wiebe gültig.
Die Missachtung dieser von der
Richtlinie umfassten Gesetze,
Vorschriften, Werte und Normen kann
für den Mitarbeiter im konkreten Fall
arbeitsrechtliche Konsequenzen nach
sich ziehen, die bis zur fristlosen
Kündigung reichen können.
Des Weiteren besteht bei Verletzungen
auch die Gefahr einer strafrechtlichen
Verfolgung und die Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen.
Geschäftspartner laufen Gefahr, dass
die Geschäftsbeziehungen bei
Verstößen unverzüglich beendet
werden.
3. Umsetzung und Erläuterungen
Die Ethikrichtlinie soll eingehalten und immer wieder thematisiert werden.
Die Implementierung der Ethikrichtlinie wird durch die folgenden drei Maßnahmen unterstützt. Die nachfolgenden Hilfen und Regeln können jedoch nicht jede mögliche Situation aufzeichnen, die im beruflichen Alltag auftreten kann. Durch unser eigenes persönliches Verhalten und Loyalität tragen wir in positiver Weise zur Umsetzung bei.
Durch die Dezentralisierung haben die „Baustellen“ ein hohes Maß an Selbständigkeit, aber auch an Eigenverantwortung.
Die Beantwortung der folgenden
Fragestellungen soll konkret und
unterstützend helfen, wenn schwierige
Fragestellungen, Zweifel oder
Unsicherheiten in Bezug auf die
eingegangene Selbstverpflichtung zu
dieser Richtlinie auftreten:
In allen Belangen, die dieses
Ethikmanagement und seine Einhaltung
betreffen, soll jeder Mitarbeiter
zunächst eine Klärung innerhalb der
gegebenen Organisation der
Unternehmensgruppe suchen.
Ist dies nicht möglich oder angemessen
ist zur Unterstützung der
Kommunikation auch außerhalb der
„üblichen Dienstwege und bei
Problemen“ ein gesondertes Postfach
eingerichtet, welches ausdrücklich für
Wünsche, Mitteilungen, Anregungen,
Kritik, Beschwerden usw. installiert wird
und allen Personen oder Firmen einen
neutralen Zugang gewährt.
Die hier eingehenden Informationen
werden ausschließlich durch die interne
Revision registriert, vertraulich
behandelt und anonym je nach Inhalt
an die betroffenen
Geschäftsführungsbereiche zur
Bearbeitung gegeben.
Sofern ggf. in diesen Meldungen
hinreichend berechtigte Hinweise für
evtl. geschäftsschädigende Handlungen
vorliegen, geht die IR mit der
gebotenen Sorgfalt dem Hinweis
unverzüglich nach.
Die Nachprüfungen haben dabei folgendes Ziel:
Objektive Aufklärung und Beurteilung des Sachverhalts mit der Folge:
Verwaltungsrat, Geschäftsführung der
Holding und Betriebsrat werden
mindestens jährlich über die Anzahl der
eingegangenen Meldungen und in
diesen vorgetragene Sachverhalte
informiert. Davon unabhängig ist die
ordnungsgemäße und rechtzeitige
Einbindung der Organe der betroffenen
Gesellschaften bei ggf. notwendigen
Personalentscheidungen oder
Maßnahmen.
Das eigene Postfach ist unter der Postfachadresse 33 01 52 in 28331 Bremen eingerichtet.
März 2008
gez.
Die Geschäftsführung
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